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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 294. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-294

ID: 00003390
301 /317
... Pfeiffer gestattet, die Lymphe, die vom Staat nach allen Regeln der Wissenschaft her- (v) gestellt und kostenlos abgegeben wird, um unsere Kinder zu impfen, als vergorenen Kuheiter zu bezeichnen, so muß ich dagegen schärfsten Einspruch erheben. Sodann möchte ich gegenüber dem Herrn Abgeordneten Thiele bemerken, er hat mir den Vorwurf gemacht, ich hätte die Gervissensklausel ein verdammungswürdiges Experiment genannt. Diesen Ausdruck habe ich nicht gebraucht, sondern ich habe Ihnen mitgeteilt, daß dieser Ausdruck gebraucht worden ist von dem berühmten englischen Chirurgen Sir Lister. Ich bitte also, besser zuzuhören und mir nicht Worte vorzuwerfen, die ich nicht gesagt habe. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Sie haben mit dem Kopfe genickt!) —1 Ich habe genickt, weil ich den Ausdruck des berühmten Chirurgen Lister gestern zitiert habe. (Zuruf des Abgeordneten Thiele: Ich habe ausdrücklich gesagt, wenn ich Sie richtig verstanden habe —; da haben Sie genickt!) Nun noch eine Bemerkung! Der Herr Abgeordnete Thiele hat vorgebracht, wir müßten Entschädigungen einführen für die zahllosen vorkommenden Jmpsschädtgungen, und hat Bezug genommen auf das Vtehseuchengesetz, durch welches Entschädigungen eingeführt seien. Ja, meine Herren, die Entschädigungen nach dem Viehseuchengesetz werden gezahlt für Vieh, das wegen Seuchenverdacht totgeschlagen wird. Sie werden doch aber unsere Kinder nicht in ähnlicher Weise behandeln wollen. (Zuruf des Abgeordneten Thiele: Sie werden doch so behandelt!) —1 Nein, sie werden nicht so behandelt, sie werden durch die Schutzimpfung vor dem Tode bewahrt. Also das ist etwas ganz anderes. (Sehr richtig!) ...

302 /317
... M Osten Europas, welches vor 150 Jahren schon den heutigen Standpunkt des Herrn Abgeordneten Thiele verließ und diese wissenschaftliche Erkenntnis in großem Stil für sich und ihr rückständiges Land anwendete, das war die Kaiserin Katharina von Rußland, die sich bekanntlich nach einigem Zögern überzeugen und von einem englischen Arzte impfen ließ, als die Impfung noch weit unvollkommener war, als sie heute ist. Ein zweiter Punkt, den ich kurz berühren muß, ist die sogenannte Gewissensklausel. Um sie zu stützen, um ihre Bekömmlichkeit zu beweisen, zeigt man auf England und Holland hin — nach meiner Meinung mit völligem Unrecht. Denn zwischen England und Holland und den eigentlichen Heimatländern der Pocken liegt das ganze geimpfte Mitteleuropa, liegen ärztliche Untersuchungen an den Grenzen und eine Zeitspanne für die Hinreise, die ganz bedeutend zum Schutze gegen einen Ausbruch der Pocken in den beiden Königreichen beitrage». Meine Herren, wenn man im allgemeinen die Debatten um das Jmpfgesetz betrachtet, so wird man zugeben müssen, daß sie an einer beklagenswerten und bedeutenden Einseitigkeit leiden. Die Seite der Juipfgegner hat eine möglichst umfangreiche Sammlung von Schattenseiten und Nachteilen veranstaltet, die bei der letzten Debatte vor einigen Jahren in zahlreichen Photographien auf dem Tisch des Hauses lagerten. Diesmal sind die Photographien selten, wenn nicht ganz verschwunden, gegen die Druckschriften, die uns die Nachteile schildern. ...

303 /317
... Ganz unzweifelhaft sind weite Teile des deutschen Volks beunruhigt über die Jmpffrage, beunruhigt in dem Sinne, daß sie große Gefahren von dem Impfen befürchten, daß sie das Impfen für überflüssig, ja für schädlich betrachten und infolgedessen das Gesetz, das die Impfung vorschreibt, als einen unerträglichen Druck empfinden. Diese Empfindung ist in großen Volkskreisen vorhanden, und ich darf wohl sagen: auch diejenigen, welche jenes Urteil über das Impfen nicht teilen, möchten (v) gern dazu beitragen, daß diese Beunruhigung der Gemüter aufhört. Wenn wir von dieser Petition bezw. von ihrer Durchführung erwarten könnten, daß diese Beunruhigung der Gemüter beigelegt wird, dann würden wir auch ohne weiteres für sie stimmen. Leider aber verspricht die Durchführung der Petition eher das Gegenteil. Ich will gar nicht darauf eingehen, daß schon der Grundgedanke, der in der Petition liegt, die Sache als eine Parteifrage in einer paritätischen Kommission: hier Jmpfanhänger, dort Jmpffeinde, zu behandeln, ein bedenklicher ist. Ich will weder Jmpfanhänger noch Jmpffeinde in einer solchen Untersuchungskommission; ich will solche Männer in der Kommission haben, die kraft ihrer wissenschaftlichen Bildung und ihrer Kenntnisse mir die Garantie eines sachkundigen Urteils geben. (Sehr richtig!) Ich habe natürlich nichts dagegen, daß man, um den Gegnern die Möglichkeit zu geben, in jeder Hinsicht ihren Standpunkt geltend zu machen, zu einer solchen Kommission auch Gegner des Jmpfens heranzieht, meinetwegen auch mit allen Rechten. Aber eine paritätische Kommission ist für mich in dieser wissenschaftlichen Frage ausgeschloffen. ...

304 /317
... Den Leuten werden ja durch die Flugblätter der Jwpfgeguer die allerunsinnigsten Befürchtungen vor dem Impfen beigebracht. Ich könnte Ihnen aus einem anderen Lande ein Beispiel dafür anführen. Die Bekämpfung der Pest durch die Engländer in Indien ist auf die größten Schwierigkeiten gestoßen, (lebhafte Zustimmung links) weil der Aberglaube des Volkes, die Furcht vor Dämonen es verhindert hat, die hygienischen Vorschriften der Engländer durchzuführen. (Zuruf bei der Fortschrittlichen Volkspartei: Die Bekämpfung der Cholera in Rußland!) Genau dasselbe befürchte ich für unser Volk, wenn die Agitation nicht anders wird. Ich erkenne ohne weiteres an, daß es bet dev Jmpfgegnern durchaus charaktervolle überzeugte Leute gibt, die im besten Glauben urteilen und auch von der besten Gesinnung beseelt sind. Aber die vernünftigen Jmpfgegner müßten vor allen Dingen gegen diese Sorte von Antiimpsflugblättern protestieren, energisch dagegen Stellung nehmen und sagen: von einer Agitation wollen wir nichts wissen, die eine Spekulation auf Vor-L) urteil und Unwissenheit und nicht eine Sache der Belehrung ist! Ich habe von der Statistik gesprochen. Welcher Unfug mit der Statistik in diesen Dingen getrieben wird, habe ich zufällig in der letzten Zeit zu bemerken Gelegenheit gehabt. Man führt uns oft England als Beispiel für das wohltätige Walten der Gewissensklausel au. Wie wird das englische Volk bearbeitet! Welche Statistik unterbreitet man ihnen! Vor ein paar Wochen fand ich in einem angesehenen englischen Wochenblatt, der „Nation, eine Kontroverse, Einsendung xro und contra, über das Impfen bei der Diphtherttis, über die Serumtherapie. ...
... Es kommt noch eins in Betracht, über die Jmpffrage konnte sehr verschiedene Meinung herrschen, solange die Erfahrungen, die man mit dem Impfen gemacht hat, rein empirischer Natur waren, wo man nur die Tatsache satte, daß die Impfung immunisiert, aber keine Erklärung ür sie. Heute haben wir eine Wissenschaft der Bakterioogie. Wir haben die Mikroskopie, die genaueste Unteruchung des Serums des Blutes, der Bakterien. Heute st die Frage aus dem Stadium der bloßen Empirie, der rohen Erfahrung, in das einer wirklichen Wissenschaft getreten. Warum ist denn die übergroße Masse der Arzte für das Impfen? Ihr materielles Interesse würde ja gegen das Impfen sprechen; denn die Einnahme der Arzte aus dem Impfen ist sehr gering. Sie hätten vielmehr Interesse daran, daß nicht geimpft würde, wenn sie nur ihr Geldinteresse befragen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall, die Jmpffrage ist auch für die Arzte, auch für denjenigen, der von der Notwendigkeit des Jmpfens überzeugt ist, eine Gewissensfrage. Ich habe die Pockeueptdemte des Jahres 1866, worüber Sie hier die Tabelle haben, in Berlin noch erlebt. Ich wohnte in einem Hause, da-überwiegend von Proletariern bewohnt war. Meine elterliche Familie wohnte selbst entsprechend der Zahl der Familienangehörigen außerordentlich eng. Ich habe dort gesehen, wie es in allen Wohnungen Kranke gab, unter (v) anderen erkrankte auch ein Bruder von mir. Da ließ mein Vater uns übrige impfen, und von uns wurde kein einziger Wetter heimgesucht, während um uns herum im Hause es Kranke über Kranke gab, und verschiedene daran gestorben find. ...

305 /317
... Als Arzt habe ich keine Freude daran, Eltern zu zwingen, daß sie ihre Kinder impfen lassen; in Wirklichkeit ist die Ausübung eines körperlichen Zwangs nur verschwindend selten erforderlich; wenn aber die Durchführung des Gesetzes ausnahmsweise nicht anders möglich ist, so muß ich mein ärztliches Empfinden zurückstellen zum Wohle des Vaterlandes und der Allgemeinheit. (Sehr richtig!) Bemerkenswert ist aber für die Beurteilung der Frage der nachstehende, auch von Kußmaul geschriebene Satz: „Nur eins ist zuzugeben, daß vom rein ärztlichen Gesichtspunkte aus sich jedenfalls weit triftigere Gründe für Aufrechterhaltung als für Abschaffung desJmpfzwangs anführen lassen. Ich wäre Herrn Abgeordneten Pfeiffer dankbar gewesen, wenn er auch diesen Satz Ihnen mitgeteilt hätte. Präsident: Ich habe zunächst mitzuteilen, daß ein Antrag eingegangen ist seitens der Herren Abgeordneten vr. Ablaß und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen, über die Petitionen — und uun kommen die sämtlichen Jmpfpetitionen — zur Tagesordnung überzugehen. Dieser Antrag bedarf der Unterstützung von 30 Mitgliedern des Hauses. Ich bitte die Herren, die den Antrag unterstützen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. (Geschieht. - Pause.) Die Unterstützung reicht aus. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf (v) v. Oppersdorfs. (Abgeordneter Graf v. Oppersdorfs: Ich verzichte!) Dann ist die Diskussion geschloffen. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. vr. Burckhardt, Abgeordneter, Berichterstatter: Ich gebe dem Herrn Geheimrat Kirchner darin recht, daß die Debatte hinreichend erschöpft ist, und ich werde daher auch nur einige Worte zur Unterstützung der Kommtssionsbeschlüffe sagen. ...
... ich — keine Jmpfgegner sind, sind doch der Ansicht, daß man die Eltern, die aus Gewtssensgründen ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, nicht dazu zwingen soll. Herr Geheimrat Kirchner hat selbst zugegeben, daß unter Umständen der Tod eintreten kann. Ich meine, daß ein Vater, der vielleicht nur ein Kind hat, davor geschützt werden muß, daß fein Kind etwa mit Poltzeigewalt zum Impfen gebracht wird. ^ Ferner möchte ich noch bemerken, daß ja die Fortschrittliche Volkspartei einen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung eingebracht hat. Die Kommission hat sich damit nicht beschäftigt; aber die Herren wollen doch jedenfalls nur zur Tagesordnung übergehen über die Petitionen in bezug auf die fünf Forderungen der Jmpfgegner. Es sind aber auch zwei Petitionen da, die dasselbe wollen, wie die Fortschrittliche Volkspartei; ich habe das schon in meinem ersten Referat erwähnt. Der Vorsitzende des Ausschusses der preußischen Ärztekammer, vr. Stöter, wie auch der Ausschuß des deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege haben auch beantragt, über sie zur Tagesordnung überzugehen. Diese beiden Petitionen hat ja der Herr Abgeordnete vr. Gerlach bereits verteidigt und näher besprochen. Ich möchte also bitten, daß mein erster Antrag zur Geschäftsordnung gestern entsprechend geändert werde. Ich hatte beantragt, daß, wenn die Anträge der Kommission und der Konservativen abgelehnt werden sollten, dann diese beide Petitionen für erledigt erklärt werden sollten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 295. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-295

ID: 00003391
306 /317
... Leider rief aber damals, ebenso auch wie noch heutigen Tages, die Typhusschutzimpfung solche Reaktionen bei den Geimpften hervor, daß die Mannschaften, ja auch die Offiziere sich ungern zum zweiten oder gar dritten Male impfen ließen, was aber erforderlich ist. Ferner ist der Schutz gegen die Typhuserkrankungen und gegen die anderen ansteckenden Krankheiten, die ähnlich zu beurteilen sind, nicht unbedingt und nicht von allzu langer Dauer. Trotzdem besteht aber bei der Heeresverwaltung durchaus die Absicht, die Typhusschutzimpfung zur Durchführung zu bringen, sobald sich die Notwendigkeit im Kriege ergibt. Aus diesem Grunde haben wir uns auch durch das Krtegsleistungsgesetz für den Krieg bisher schon im Frieden gesichert. Bezahlt die Heeresverwaltung, wie verlangt wird, z. B. jährlich einer Firma etwa 25 000 Mark als Subvention für solche Schutzmittel, ohne jemals im Frieden das Mittel verwenden zu können, fo wächst die Summe im Laufe der Friedensjahre doch beträchtlich an, so daß die hohen Kosten wohl kaum im Verhältnis stehen zu der doch nicht unbedingt sicheren Wirkung der Typhusschutzimpsung. Die anderen Forderungen der Kriegshygiene haben doch auch eine große Bedeutung, und auf die Typhusschutzimpfung, ob-Reichstag. 13. Legisl..P. I. Session. 1912/1914. wohl ihr Wert nicht verkannt werden soll, darf man sich cy allein nicht verlassen. Der Herr Abgeordnete Erzberger kann versichert sein, daß wir die Frage der Typhusschutzimpfung wie die Anwendung von Heil- und Schutzsera gegen andere ansteckende Krankheiten auch nach den Erfahrungen, die im Auslande gemacht werden, nicht aus den Augen verlieren werden. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erzberger. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 301. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-301

ID: 00003397
307 /317
... April 1874 einer aus gleichen Teilen von Jmpffreunden und Jmpfgegnern bestehenden Kommission zur erneuten Prüfung der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen überwiesen werde, 2.1 daß der wahre, dem Sinne des Jmpfgesetzes und dem Willen der Gesetzgeber entsprechende Rechtszustand einwandsfrei sichergestellt wird; 3.1 daß, falls sich für die dauernde Aufhebung des Jmpfgesetzes noch keine Mehrheit finden läßt, mindestens die Gewissensklausel nach englischem Muster eingeführt wird; 4.1 daß den durch das Impfen geschädigten Kindern und Erwachsenen in allen Fällen, wo sich Schädigungen der Gesundheit durch Impfen einstellen, eine gesetzliche Entschädigung zuteil wird; 5.1 daß bis zur Entscheidung über die völlige Aufhebung oder Abänderung des Jmpfgesetzes jede weitere zwangsweise Anwendung, die dem Gesetz zuwiderläuft, unterbleibt. Die Petition II. Nr. 29 der Bayerischen Jmpfgegnervereine geht noch weiter und will sogar beim Landheer und der Marine den Zwang zur Impfung ausschließen. Die Kommission beschäftigte sich am 20. März 1912 mit den bis dahin eingegangenen Petitionen und beschloß gegen den Vorschlag des Referenten, doch wieder Regierungskommissare hinzuzuziehen. Die Kommission verhandelte daher wieder am 20. Februar 1913 über die bis dahin eingegangenen Petitionen in Anwesenheit des Herrn Regierungskommissars Freiherrn v. Stein und des Herrn Regierungsrats Dr. Breger, Mitglied des Gesundheitsamts. Referent trug nochmals den Inhalt der Petitionen, soweit es die verschiedenen Forderungen betraf, vor und beantragte, sämtliche Forderungen dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Zugleich wies er auf zwei Resolutionen zum Etat des Reichsamts des Innern, die Jmpffrage betreffend, hin: Nr. 296 der Drucksachen, I. Sess. ...
... In Holland hätten sich die Leute wegen der Epidemie, da dort kein gesetzlicher Impfzwang herrsche, massenhaft jetzt impfen lassen, so daß die Arzte es kaum bewältigen könnten. Ein Arzt hätte allein 900 Leute geimpft. Er sei aber gegen polizeiliche Zwangsmaßregeln und gegen die Gewissensklausel, da dann die Zwangsimpfung zwecklos sei. Einem anderen Kommisstonsmitglied ist sein früher blühendes Kind, wie er schilderte, seit der Impfung krank, das zweite nicht geimpfte Kind sei sehr gesund. Er brachte den Fall Mirus in Dortmund vor und beklagte, daß Herr Oberlehrer Mirus als Vorsitzender eines impfgegnerischen Vereins von der Behörde verfolgt sei. Demgegenüber trat ein Mitglied, welches in der Nähe der russischen Grenze wohnt, für die bisherige Gesetzgebung ein. An der Grenze sehe man eine Menge Gesichter mit Pockennarben; er stimme aber auch für die Einberufung einer Kommission, beantrage aber, über die übrigen Punkte der Petition zur Tagesordnung überzugehen. Ein anderes Mitglied war Wohl für wissenschaftlichen Fortschritt, aber gegen alle Forderungen der Jmpfgegner, die meist Fanatiker seien. Er beklagte, daß Dr. Spohr in Wahlversammlungen die Kandidaten wegen ihrer Stellung zur Jmpffrage interpelliert habe. Davon hätten viele Jmpfgegner ihr Votum abhängig gemacht. Die Erklärung des Regierungskommissars Geheimen Ober-Regierungsrats im Reichsamt des Innern Freiherrn v. Stein lautete: „Die anliegenden Petitionen enthalten nichts, was die Regierung veranlassen könnte, den gegenüber ähnlichen Petitionen wiederholt dargelegten Standpunkt aufzugeben. Ich kann daher nur nochmals die Erklärung abgeben, die ich in der Sitzung der Petitionskommission am 18. April 1907 abgegeben und in der Sitzung am 26. ...

308 /317
... Der umfangreiche Band, in dem die Verhandlungen niedergelegt sind, verdient auch heute noch vollste Beachtung, denn Fragestellung und Beweisführung für und gegen das Impfen und den Impfzwang hat sich in den seitdem verflossenen fast 30 Jahren nicht wesentlich geändert. Die Wahrnehmung, daß diese Verhandlungen, an denen ein Koch maßgebenden Anteil hatte, von gegnerischer Seite kaum je oder doch nur obenhin erwähnt werden, läßt nicht hoffen, daß neue Verhandlungen dort niehr Eindruck machen würden; es sei denn, daß sie ganz im Sinne der Jmpfgegner endeten. Und das werden diese selbst wohl nicht erwarten. Auf weitere Einzelheiten der Petitionen einzugehen, bin ich wie der mit mir anwesende ärztliche Kommissar bereit, soweit es aus der Mitte der Kommission gewünscht werden sollte. Vorerst glauben wir, davon absehen zu dürfen, nachdem der Reichstag nach mehrtägigen Verhandlungen am 23. Mai 1911 beschloßen hat, über die damals vorliegenden mit den gegenwärtigen im wesentlichen übereinstimmenden Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, der Standpunkt der Regierung sonach die Billigung des Reichstags gefunden hat. Ein Mitglied aus dem Elsaß war mit dem Herrn Regierungsvertreter einverstanden, daß eine paritätische Kommission nicht in der Lage sei, zur Lösung der Jmpffrage Ersprießliches beizutragen. Er führte aus: Die Impfung sei seinerzeit als eine große Wohltat für die Menschheit empfunden und aufgenommen worden. Als während des 70er Krieges im Elsaß eine Pockenepidemie ausgebrochen sei, habe sich, ohne Eingreifen von Zwangsmaßregeln, die Bevölkerung zur Wiederimpfung gedrängt. Die Epidemie sei sehr bald erloschen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1918
Bd.: 321. 1918
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-321

ID: 00003426
309 /317
... Außerdem habe ein Behandlungszwang nur Zweck, wenn damit zugleich die Verpflichtung verbunden werde, sich der ärztlichen Anordnung entsprechend auch behandeln, also gegebenenfalls sich auch mit Salvarsan impfen zu lassen. Bekanntlich habe die Durchführung von Impfungen aber oft mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Was solle übrigens geschehen, wenn der Kranke sich den Anordnungen des Arztes nicht unterwerfe? Solle z. B. die Impfung unter Anwendung polizeilichen Zwanges durchgeführt werden? So sind Antrag Nr. 4 und 9 für mich nicht annehmbar. Sie führen einen Heilungszwang ein, gewissermaßen im Interesse des Einzelnen, dem Heilung nicht ausgezwungen werden darf, an Stelle des gesetzgeberisch einzig zulässigen Gedankens der Sicherung der Allgemeinheit. Auch technisch entstehen ungeheure Schwierigkeiten. Die sich behandeln Lassenden werden gemeldet, die sich selbst Behandelnden oder von anderen (Freunden usw.) unberuflich Behandelten werden nicht gemeldet. Wie ist die Kontrolle der Nachbehandlung? Notwendig werden schließlich Jnternierungszwang oder Strafen. Der Antrag Nr. 9 ist zudem mangels Arztewahlmöglichkeit für ländliche Verhältnisse unerträglich. Beide Anträge mit ihren zeitlich lang wirkenden unerträglichen Eingriffen in die persönliche Freiheit würden gerade bei Halbgebildeten erst recht zur Verheimlichung führen und mehr schlecht wie gut wirken. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1921
Bd.: 345. 1920
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-345

ID: 00000029
310 /317
... Indem sie den kräftigsten Teil der germanischen Rasse des Kontinents auf (O) den romanischen Stamm ihrer Nationalität impfen, verschaffen sie ihrem nationalen Körper diejenigen Eigenschaften, die ihm erforderlich sind zur Erlangung der Weltsuprematie, nämlich einen hohen Grad von Produktivfähigkeit in den Fächern der Agrikultur, der Industrie und des Handels und einen ebenso hohen Grad von Geschick für die Emporbringung der Schiffahrt, blühender Kolonien und einer großen Seemacht. Trifft das zu, so wäre die französische Politik denn doch nicht so harmlos, wie gewisse Leute in Spa das sich und uns einzureden unternommen haben; denn wir alle wissen, daß der Vertrag nicht durchführbar ist. Wo soll aber unter diesen Umständen Arbeitslust und Schöpferkraft bei Menschen, die deutsch fühlen und deutsch sein wollen, herkommen? Das ist undenkbar! Deshalb macht diese Politik der Nadelstiche und der Drohungen den Friedensvertrag unausführbar. Der Völkerbund soll ja nach dem Willen seiner Urheber die Kriege abschaffen und einen „ewigen Frieden herbeiführen. In seinem bekannten Traktat über diesen Gegenstand stellt aber Kant als ersten Präliminarartikel auf: es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffes zu einem künftigen Kriege gemacht wurde. Gegen eine solche Politik haben wir ein Recht auf Schutz, und aus diesem Grunde fordern wir die Revision, und wir haben ein Recht dazu! (Beifall bet den Deutschen Demokraten.) Nun zu den besetzten Gebieten selbst! Die Herrschaft der Besatzungsarmee sollte sich nicht weiter erstrecken, als zu ihrem eigenen Schutze notwendig ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1922
Bd.: 354. 1920
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-354

ID: 00000038
311 /317
... Durch Ihre Presse haben sie es zwar verstanden, die Beamten mit Ihrem Geistesfusel zu impfen, (große Heiterkeit) zu beeinflussen, so daß sie bisher noch nicht zur Er-(u) kenntnis gekommen waren. (Zuruf: Das gehört ja zum Spiritusmonopol! — Heiterkeit und Zwischenrufe. — Zuruf: Wollen Sie einen Kognak haben?) — Wenn Sie gewisse Pausen brauchen, um sich in Zwischenrufen austoben zu können, immer gleich schockweise, dann will ich es dem Herrn Präsidenten anheimstellen, Ihnen alle Viertelstunde Gelegenheit zu geben, sich fünf Minuten lang mit Ihren Geistreichigkeiten und Massenzwischenrufen üperpurzeln zu können. (Heiterkeit und Zwischenrufe.) Ich habe dann Zeit, mich inzwischen zu erholen. (Erneute Heiterkeit und lebhafte Zurufe.) Schon in den sechziger Jahren hat Ferdinand Lassalle darauf hingewiesen, daß täglich aus tausend Röhren dieses Gift gespritzt wird, aus der bürgerlichen Presse über die Massen. Hätten Sie nicht aus dem den Arbeitem abgepreßten Mehrwert Ihre Milliarden und aber Milliarden, die Sie gebrauchen, um die Zeitungen, die Zellulofesabriken, die großen Verlagsanstalten und alles, alles aufzukaufen, wodurch man geistige Nahrung, wie Sie es nennen, dem Volke bietet, hätten Sie nicht dank Ihres Kapitals diese gewaltige Macht, wo wäre Ihre Macht heute geblieben auf Grund der Zustände, die Sie in Deutschland herbeigeführt haben! (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Wir nennen das Fusel, mit dem Sie das Volk besoffen machen, (sehr gut! bei den Kommunisten; Lachen.) Fusel, den Sie in Ihrem Lokal-Anzeiger, im Wulleschen Tageblatt und in Ihrer ganzen elenden Presse tagtäglich verzapfen. ...

312 /317
... Und wenn wir nun in den anderen Ländern Umschau halten und zum Beispiel finden, daß in England seit 25 Jahren die Gewifsensklausel herrscht, das heißt, daß es dort den Eltern erlaubt ist, durch eine schriftliche Urkunde, die sie ausstellen, ihre Kinder vom Impfen zu befreien, falls sie die Impfung mit ihrem Gewissen nicht als verträglich ansehen, und wenn wir nun erfahren, daß das in England schon in einem Umfange geschieht, daß 50 Prozem aller Kinder nicht geimpft sinv, (hört! hört! bei den Sozialdemokraten) und trotzdem die Pocken nicht wieder in das Land hineingekommen sind, so glaube ich doch, daß auch wir uns überlegen sollten, ob wir nicht unsern Mitbürgern diese Wohltat der Gewissensklausel angedeihen lassen könnten. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wenn wir ferner sehen, daß ein so gefährdetes Land wie Österreich ohne Wiederimpfung im zwölften Lebensjahre auskommt, so sollten wir weiterhin unsere Reichsbehörden bitten, auch hier erneut die Frage zu Prüfen, ob wir nicht auch diesem Beispiel folgen können. Endlich sollten wir bei einer Reform des Jmpfgesetzes auch die Haftpflicht nachgewiesener Jmpsschäden einführen. Es war ja ohnehin etwas, das sich nur der Obrigkeitsstaat erlauben konnte, daß er nämlich die Zwangsimpfung einführte, aber für die angeblich wenigen Jmpsschäden die Haftpflicht des Staates ablehnte. Hätten wir eine solche Haftpflicht, so würden wir auch das haben, was uns noch fehlt, nämlich eine zuverlässige Statistik der Jmpsschäden, und würden auch M) die Möglichkeit gewinnen, den Eltern bei nur vermeintlichen Jmpsschäden den Beweis zu erbringen, daß sie im Irrtum sind. ...

313 /317
... Wenn jemand sich gegen Pockengesahr nicht impfen läßt, dann hat nicht nur er selbst davon Nachteil, sondern seine Familie, seine ganze Umgebung. Professor Birchow hat seinerzeit mit Nachdruck, wie schon wiederholt hier vorgetragen worden ist, seine warnende Stimme gegen die Gewiffensklausel erhoben. Es ist doch zweckmäßig, dies wieder einmal und aufs neue zu erwähnen. Denn Rudolf Virchow war ein hochgeachtetes Mitglied dieses Hauses, ein weit und breit angesehener Arzt und Forscher. Als er von England im Jahre 1902 zurückkam und die dortigen Zustände auf dem Gebiete des Impfwesens kennen gelernt hatte, erklärte er: Entweder muß man die Impfung freigeben oder zwangsweise einführen. Die Ausführung der Impfung von jedermanns Gewissen abhängig zu machen, ist einfach lächerlich. Bei der Behandlung und Abwehr ansteckender Krankheiten kann nicht das Recht des Individuums, sondern muß das Allgemeinwohl entscheiden. Heutzutage, meine Damen und Herren, wo wir auf das schlimmste durch Seuchen vom Osten her bedroht sind, das Jmpfgesetz zu lockern, wäre das Verfehlteste, was man tun kann. Man kann es nicht verantworten. Leider läßt sich nicht einmal mit Sicherheit voraussehen, ob das Abwehrmittel der Isolierung der Pockenkranken bei den immer mehr anwachsenden Schwierigkeiten des Krankenhausbetriebes, falls die Pocken in größerer Ausdehnung auftreten würden, sich heutzutage noch in jedem Falle würde anwenden lassen. Ich verweise aus die derzeitigen ungeheuren Kosten, die eine Verbringung von Kranken in Krankenhäuser verursacht, auf die Überfüllung der Wohnungen, in denen ein einziger eingeschleppter Pockenfall zahlreiche Ansteckungen verursachen kann; es treffen wahr-944* ...

314 /317
... Mit anderen Worten: wenn Sie die Gewissensklausel einführen, so heißt das nichts anderes als: Wer will, der kann sich impfen lassen, und wer nicht will, der kann es bleiben lassen. Es würde wahrscheinlich bald wie in England die Hälfte der deutschen Bevölkerung sich nicht mehr impfen lassen. Denn erfahrungsgemäß ist nur zu leicht die große Masse des Volkes zu betören. Wir könnten wieder schlimmen Zuständen entgegengehen. Man muß immer wieder darauf verweisen, daß noch im Jahre 1871 Deutschland von nicht weniger als 162000 Todesfällen an Pocken heimgesucht worden ist. Österreich mit seiner fakultativen Impfung hatte im Jahre 1915 mehr als 25 000, im Jahre 1916 mehr als 24 000 Pockenfälle. Ein Wort noch zu den Bemerkungen des^ Herrn Abgeordneten Streiter bezüglich der Krankenpflegepersonen. Will man dem deutschen Volk eine sachgemäße und liebevolle Pflege der Kranken sichern, so muß darauf Bedacht genommen werden, daß ein zufriedenes, von wirtschaftlichen Sorgen nicht bedrücktes Krankenpflegepersonal vorhanden ist. Nach meinen Wahrnehmungen tut das deutsche Krankenpflegepersonal im allgemeinen treu seine Pflicht und nimmt sich mit warmem Herzen seiner Pfleglinge an. Es ist deshalb auch die Erfüllung des vorgebrachten Wunsches, eine einheitliche Regelung der obligatorischen Krankenpflegeprüfung für das ganze Reich herbeizuführen, (L) verständlich und auch schon seit längerer Zeit Gegenstand ernstester Verhandlungen zwischen der Reichsverwaltung und den Landesregierungen. Ebenso find die Fragen der besseren sozialen Fürsorge für die Krankenpflegepersonen durch Ausbau der Krankenversicherung und der Unfallgesetzgebung sowie einer Regelung der Arbeitszeit der Krankenpfleger Gegenstand der Verhandlungen im Reichsarbeitsministerium, in dessen Zuständigkeit sie fallen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1927
Bd.: 391. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-391

ID: 00000075
315 /317
... Ich erinnere Sie daran, wieviel Leute es gegenwärtig gibt, die als Imvfgegner die schwersten Strafen auf sick nehmen und sich und ihre Kinder dock nickt impfen lassen. Glauben Sie, daß Leute, die gegen die Krankenbebandlung durch die Schulmediziner sind, durch daS Gesetz umlernen werden? Sie werden alle Mittel und Wege suchen, um sick so behandeln zu lassen, wie es ihrer ganzen Einstellung entspricht, und Montag den 24. Januar 1927. dann werden wir das geheime Behandlungsverfahren haben. Dagegen kann dieses Gesetz nicht schützen, so wenig wie andere Gesetze dagegen geschützt gewesen sind, umgangen zu werden. Also ich glaube, die Verbreitung des wirklichen Kurpfuschertums wird viel schlimmer sein, wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird. Man kann nicht jeden als Kurpfuscher ansprechen, der nicht die gesetzliche Approbation hat und dem Arztestand nicht angehört. Wir kennen eine ganze Reihe sehr ernst zu nehmender Leute, denen man wohl die Behandlung von Kranken anvertrauen kann. Wir kennen Leute, die sich ihr Leben lang dem Studium des menschlichen Körpers und der Heilung von Krankheiten gewidmet haben. Wir kennen verantwortungslose Leute dabei, wir kennen Kurpfuscher in des Wortes wahrster Bedeutung. Wohlan, den Kampf gegen diese geführt! Wir haben nichts dagegen, aber man soll nicht einen Kampf führen Seite an Seite mit den approbierten Ärzten gegen die ernst zu nehmenden Naturheilkundigen. Der ernste Teil der Naturheilkundigen hat sehr wohl seine Daseinsberechtigung erwiesen. Es ist schließlich ebenso: wie es unter den nichtapprobierten Behandlern Kurpfuscher gibt, gibt es auch bei den Ärzten Kurpfuscher. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1928
Bd.: 430. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-430

ID: 00000114
316 /317
... Ministerialrat Kürschner bemerkt hierzu, der Seuchenschutz, der durch das Impfen mit dem Serum gegen Maul- und Klauenseuche erreicht werde, sei ein ganz bedeutender und auch geeignet, die Marktauftriebe zu sichern. Es handle sich aber hierbei um eine Angelegenheit, die in erster Linie dem Reichsministerium des Innern unterstehe. Es würde daher der richtige Weg sein, sich zunächst mit diesem Ministerium in Verbindung zu setzen. Abgeordneter Dr. Horlacher (llV) weift auf die bestehenden veterinärpolizeilichen Sperrvorschriften auf den Viehmärkten hin. Wenn es feststehe, daß durch die Schutzimpfung eine Verbreitung der Seuche gehindert werde, könnte man doch an eine Aufhebung dieser Sperre denken. Er bitte das Ministerium, nach dieser Richtung hin die nötigen Schritte zu unternehmen. Abgeordneter Tempel (8kv) befürwortet ebenfalls eine weitergehende Verbilligung der Schutzimpfung gegen Maul- und Klauenseuche, damit namentlich die kleineren Viehhalter entlastet würden. Das Beste wäre, die gesamten Kosten dafür auf die Reichskasse zu übernehmen. Abgeordneter Thomsen (OdlV) erinnert daran, daß er seinerzeit schon die Übernahme der gesamten Kosten für die Schutzimpfung gegen Maulund Klauenseuche auf das Reich gefordert habe. Mit einer Verdoppelung des jetzt beim Reichsministerium des Innern dafür bestehenden Fonds würde dies möglich sein. Schließlich wäre er auch damit einverstanden, daß aus dem Notprogramm Mittel hierfür verwandt würden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1986
Bd.: 165. 1898/1900
Signatur: 4 Z 87.261-165

ID: 00002777
317 /317
... Ich muß sagen: ich gehöre zu den Aerzten, welche meinen, man kann dem Arzte das Jmpfgeschäft nicht untersagen, ebenso wie man einer Mutter, die ihr Kind zum Impfen bringt, nicht verbieten kann, es zu dem Arzt zu bringen, zu dem sie Vertrauen hat. Denn darüber muß man einig sein: mag es nun sein, wer da will, es gehört nun einmal zwischen den beiden Parteien ein gewisses Vertrauen, und dieses Vertrauen darf niemals gestört werden. (Sehr richtig!) Wenn man an frühere Zeiten zurückdenkt — ich habe 35 Jahre in der Praxis gestanden —, wo Impfungen ...


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