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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1885
Bd.: 85, 1. 1884/85
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-85

ID: 00018455
141 /317
... Auch bei uns in Elsaß-Lothringen giebt es zahlreiche kleine Orte, und es kommt vor, daß nur wenige Erstimpflinge und Schulkinder an einem Orte zu impfen sind. Ich halte es nicht für ein so großes Unglück, wenn da die Kinder und Schulkinder zusammen geimpft werden. Ich glaube deshalb, daß man das Wort „thunlichst einschieben sollte. Herr Dr. Böing: Meine Herren, ich will das ja zugeben, daß in manchen Orten außerordentlich wenig Kinder zusammenkommen, und daß es in diesen Fällen auch wohl keinen Schaden anrichten würde. Es ist aber doch in der allergrößten Mehrzahl der Orte das Gegentheil der Fall, namentlich stets in den größeren Städten und in den kleineren meistens. Wenn wir da die beiden Kategorien zusammenbringen, so würden event. 150, 200 und 250 Personen in einem Lokale zusammen sein, was entschieden gefährlich ist; da ich es aber für unsere Hauptaufgabe halte, die Gefahren, die mit dem Impfen verbunden sind, in möglichster Weise zu vermindern, so sollten wir lieber eine strenge Maßregel anordnen resp. vorschlagen, als eine gelinde, die die Möglichkeit des Uebertragens von Krankheiten zuläßt, und zwar auch dann, wenn dies verhältnißmäßig selten vorkommt, was ich vollständig zugebe. Vorsitzender: Meine Herren, es liegen mehrere Anträge vor; zunächst der Antrag von Herrn Dr. Böing, Absatz 1: Der Ortsbeamte hat vor jedem Impftermine für eine sorgfältige Reinigung und Lüftung der Zmpflokale, namentlich der Schulen, Sorge zu tragen. Ich möchte anheimgeben, ob es nicht richtiger ist, dies in die Instruktion für die Ortsbeamten aufzunehmen. Herr Dr. ...

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... Zn Schlesien hat man bei guter Jahreszeit oft schattige Baumplätze gewählt, um im Freien zu impfen, während man in Posen Scheunentennen hierzu verwandt hat. Es wird immerhin noch Mittel und Wege geben, um den Nachtheil der überfüllten Stuben zu vermeiden. Zn Württemberg hat man das Auftreten von Zmpfrothlauf mit überfüllten Zmpfstuben in Verbindung bringen zu sollen geglaubt. Die Wichtigkeit dieser Angelegenheit ist offenbar. Herr Or. Arnsperger: Ich wollte nur bemerken, daß ich die Beihülfe eines Ortsbeamten unter allen Umständen für nöthig erachte. Zch möchte keine Impfung vornehmen ohne einen Ortsbeamten dabei zu haben. Zch halte es nicht für meine Aufgabe, mich mit lärmenden Weibern oder Eindringlingen oder sonstigen Geschichten zu befassen. Es steht in unserer Instruktion, daß der Rathsschreiber anwesend sein muß und der Bürgermeister und ein Polizeidiener, und ich bin entschieden für Beibehaltung der Fassung, wie sie uns vorgeschlagen ist. Vorsitzender: Es ist Niemand mehr zum Worte gemeldet, wir kommen zur Abstimmung. Abstimmung. Der Antrag Lhierfelder, in Absatz 1 hinter „hat einzuschalten „soweit erforderlich, wird abgelehnt (3 für, 12 gegen, 1 Stimmenenthaltung). Absatz 1 wird hierauf mit allen 14 Stimmen gegen 1 Stimmenenthaltung unverändert angenommen. Zu Absatz 2 wird der Antrag Böing, das Wort „streng einzuschalten, abgelehnt (1 für, 13 gegen, 1 Enthaltung), der Antrag von Conta, „thunlichst einzuschalten, einstimmig angenommen (14 für, 1 enthalten). Absatz 2 wird hierauf mit dieser Abänderung für angenommen erklärt. Vorsitzender: Wir kommen zum Z. 2: Zum Einleiten der Impfung steht den Zmpf-ärzten Lymphe aus den Landes-Zmpfinstituten zur Verfügung. ...

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... Wenn einzelne Zmpfärzte oder praktische Aerzte zu viel zusetzen und Mißerfolge haben, so mögen sie eben noch einmal impfen, sie werden dann schon lernen. Maß zu halten. Herr Dr. von Kerschensteiner: Zch halte gerade die Bestimmung, daß hier das Maß, welches nicht überschritten werden soll, angegeben wird, für einen großen Fortschritt in der Instruktion; denn es hat sich herausgestellt, daß sehr häufig Glycerinlymphe in Anwendung kommt, die so viel Glycerin und so außerordentlich wenig Lymphe enthielt, daß die Erfolge sehr mangelhaft waren. Und es ist doch nicht so, wie der Herr Vorredner sagt: „dann soll er noch einmal impfen; die Instruktion ist dazu da, daß gleich die rechten Erfolge sich ergeben. Zch halte die Bestimmung, wie sie hier steht, mit der hessischen Modifikation — Hinzufügung des Wortes „reinsten vor „Glycerins — für eine ganz zweckmäßige Bestimmung, und ich würde dringend bitten, dieser Bestimmung zuzustimmen. Borfitzender: Es handelt sich zunächst um die Frage, ob statt „Glycerins „reinsten Glycerins gesetzt werden soll, dann um den Antrag des Herrn Geheimrathes Dr. Koch, überhaupt jede Maßbestimmung fallen zu lassen; würde dieser Antrag abgelehnt, so würde ich die Maßbestimmung bezüglich des Glycerins zur Abstimmung bringen, dann die Maßbestimmung bezüglich des Wassers und schließlich die Frage zur Entscheidung stellen, ob destillirtes Wasser. Es liegt in letzterer Hinsicht zwar kein ausdrücklicher Antrag vor, aber es schienen mir doch Wünsche nach Streichung des Wortes „destillirten geäußert zu werden. Herr Dr. ...

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... lange sie noch mit humanisirter Lymphe impfen werden, überlaffen. Einzelne scheinen mit Verdünnungen von 1:10 gute Resultate zu haben, andere, zu denen ich mich selbst rechne, würden nicht über eine Verdünnung von 1:1 hinausgehen. Zn Bezug auf animale Lymphe können wir überhaupt noch keinen Vorschlag machen. Also wird es am zweckmäßigsten sein, eine Feststellung des Mischungsverhältnisses ganz zu unterlassen. Vorsitzender: Es sind zwei neue Anträge eingegangen. Zunächst hat Herr Geheimrath Koch seinen alten Antrag wieder aufgenommen: Zur Vermischung mit der Lymphe ist nur das reinste Glycerin zu benutzen. Dann ein Antrag des Herrn Oberstabsarztes vr. Großheim, zu sagen: Es ist gestattet, die humanisirte Lymphe mit chemisch reinem Glycerin und reinem destillirten Wasser zu vermischen. Als zweckmäßig hat sich eine Mischung von einem Theile Lymphe mit höchstens drei Theilen Glycerin herausgestellt. Herr vr. Reisiner: Ich komme noch einmal auf die Bestimmung des destillirten Wassers zurück. Zch stehe noch ganz auf dem Standpunkte, den ich bei der Vorberathung dieser Vorlage eingenommen habe. Und zwar deswegen, weil destillirtes Wasser, welches man bei heißem Wetter in der Tasche herumgetragen hat, viel weniger werth ist, als frisches, kaltes Brunnenwasser. Herr vr. Eulenberg: Zch muß noch einmal das Wort gegen eine zu große Verdünnung der Lymphe ergreifen. Zch muß es für bedenklich erachten, wenn man die Art und Weise der Verdünnung den Zmpfärzten überläßt. Die in Sachsen gebräuchliche Verdünnung von 1:10 kann ich nicht für empfehlenswerth erachten. Eine sehr verdünnte Lymphe kann nicht so kräftig einwirken, wie die reine und unvermischte. ...

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... 8: Lymphe von Revaccinirten darf nur im Nothfalle und nie zum Impfen von Erstimpflingen zur Anwendung kommen. Die Prüfung des Gesundheitszustandes eines revaccinirten Abimpflinges muß mit besonderer Sorgfalt nach Maßgabe der im Z. 3 aufgestellten Kautelen geschehen. Herr Geheimrath Dr. Koch: Dieser Paragraph muß auch stets für die Impfung mit animaler Lymphe Anwendung finden, weil die Retrovaccination zugelassen ist, und in Folge dessen Lymphe von Kindern zur Impfung von Kälbern zu benutzen ist. Ich halte es daher nicht für überflüssig, daß auch für diese Kinder ganz dieselben Vorschriften gelten wie für die Abimpflinge, welche die humanisirte Lymphe zur direkten Impfung von Kindern liefern. Diese Bestimmung gilt also gleichzeitig für humanisirte und animale Lymphe. Herr Dr. Siegel: Ich stimme dem zu, aber dann müßte man sagen: „von Erstimpflingen und von Kälbern. Abstimmung. Mit dieser Abänderung des Herrn Dr. Siegel wird §. 8 mit 12 gegen 1 Stimme angenommen (2 Enthaltungen). Vorsitzender: Wir gehen über zu Z. 9: Wenn Jmpfärzte Lymphe zur späteren eigenen Verwendung oder zur Abgabe an andere Aerzte aufbewahren, haben sie sich Aufzeichnungen über den Namen der Impflinge, von denen die Lymphe abgenommen worden ist, und über den Tag der erfolgten Abnahme zu machen, auch ist die Lymphe selbst der Art zu bezeichnen, daß später über die Abstammung derselben ein Zweifel nicht entstehen kann. Herr Dr. ...

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... Die Instrumente zu anderen Operationen als zum Impfen zu verwenden, ist verboten. Hierzu ist ein Antrag eingebracht vom Herrn Geheimrathe Koch, das Wort „scharf im ersten Absätze zu streichen. Herr Geheimrath Dr. Koch: Diejenigen Herren, welche selbst viel geimpft haben, werden hoffentlich mit mir darin übereinstimmen, daß gerade sehr scharfe Instrumente zum Impfen wenig geeignet sind. Es ist viel besser, Instrumente zu haben, welche, ich will nicht sagen, stumpf sind, aber doch auch nicht frisch geschliffen sind. Letztere schneiden sehr tief, es entstehen Blutungen, und das erschwert die Impfung außerordentlich. ...

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... Man muß sich nur ein Geschäft in großem Maßstabe vorstellen, wo 500 bis 600 Kinder in einem Termine zu impfen sind. Mit Rücklicht auf die Schwierigkeit der Desinfektion mit wirksamen Mitteln dürfte es genügen, wenn der höchst erreichbare Grad der Reinlichkeit erreicht wird. Vorsitzender: Herr Dr. Betz beantragt: Eine Lanzette, welche mit Blut beschmutzt ist, muß sofort gereinigt werden. Herr Dr. von Koch: Zch werde mich in der Hauptsache auch dem Antrage Koch anschließen, weil wir unsere Vorschriften für die Zmpfärzte doch möglichst so fasten müssen, daß sie in der Praxis auch gehalten werden. Wir haben in unseren Vorschriften von 1880 die Bestimmung: Die Zmpfärzte haben ihre Instrumente nicht nur unmittelbar vor jedem Impftermine, sondern auch vor jeder Impfung eines neuen Impflinges zu reinigen. Die Vorschrift der Reinigung der Instrumente vor jedem Impftermine erachte ich als wesentlich für die Vermeidung von Infektionen. Vorsitzender: Es sind noch zwei Anträge eingegangen: Von Herrn Geheimrath Eulenberg, hinter „Impflinges zu sagen „mittelst Wasser und Abtrocknung und von Herrn Medizinalrath von Kerschensteiner, an derselben Stelle hinter „Impflinges zu sagen „mit Wasser. Herr Dr. Betz: Meine Herren, wenn ich sagte, man soll jede mit Blut beschmutzte Lanzette sofort reinigen, so will ich damit haben, daß auch bei dem betreffenden Impflinge selbst kein weiterer Einstich mit einer mit Blut beschmutzten Lanzette gemacht werden darf, weil ich befürchte, daß durch das Blut eine Weitertragung eines etwa dem Blute beigemengten Znfektionsstoffes und dessen Folgen ermöglicht wird. Vorsitzender: Herr Dr. ...

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... Stärkere Blutungen sind beim Impfen zu vermeiden. Das Auftragen der Lymphe mit dem Pinsel ist verboten. Herr Dr. Siegel: Zch halte in der Praxis „1 ein Länge für eine zu scharfe Beschränkung und schlage vor, zu sagen: „1 bis 2 ein. Herr Dr. Böing: Ich habe bisher die Gewohnheit gehabt, bei Erstimpflingen nur an einem Ärme. und zwar am linken zu impfen mit sechs bis acht Stichen. Meines Erachtens wird diese Zmpfmethode auch wohl genügen; wir haben ja selbst angenommen, daß zwei Blattern genügen, um den nöthigen Impfschutz zu erzielen. Zch möchte nicht, daß man den Arzt absolut zwingen soll, an beiden Armen zu impfen. Man könnte ja sagen, daß an einem Arme acht bis zehn Stiche gemacht werden. Vorsitzender: Herr Medizinalrath Dr. Siegel hat beantragt, statt „höchstens 1 ein zu sagen: „1 bis 2 ew. Herr Dr. Krieger: Zch schließe mich dem Antrage des Herrn Dr. Böing an. Zch glaube, daß es völlig genügt, auf einem Arme zu impfen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Vorschrift oder Sitte, die in Ober-Ztalien, speziell in Mailand, besteht, aufmerksam machen: bei den Impfungen nur auf einem, und zwar bei der ersten Impfung auf dem linken Arme, bei der zweiten auf dem rechten Arme zu impfen. Dies Verfahren hat gewisse Vortheile bei der Revision der Erfolge der Revaccination. Meines Erachtens sollten wir eine ähnliche Bestimmung einführen, daß nämlich die Vaccination auf dem linken Arme, die Revaccination auf dem rechten stattzufinden habe. Herr Dr. ...

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... Krieger: Bei der Verwendung der Mailänder Lymphe haben wir in Straßburg die Erfahrung gemacht, daß wir genau so impfen können, wie mit irgend einer anderen Lymphe. Wir verdünnen die Mailänder Lymphe mit einem Tropfen Wasser oder auch mit Glycerin. Wir machen in der Regel 3, 4 auch 6 Schnitte auf einem Arme und haben einen hohen Prozentsatz von Erfolgen bekommen. Zch finde die ganze Ausführung unnöthig und würde für die Streichung des ganzen Zusatzes stimmen. Herr Dr. von Koch: Zch wäre auch für die Streichung dieses ganzen Passus. Bei der Verwendung ganz guter Lymphe, wie sie mir in der letzten Zeit zu Gebote gestanden hat, habe ich öfter ganz genau auf dieselbe Art geimpft, wie mit der humanisirten Lymphe, und mit den gewöhnlichen Schnittchen dieselben günstigen Erfolge gehabt, während sich bei schlechter animaler Lymphe früher trotz aller möglichen Kreuz- und Querschnitte keine besseren Resultate erzielen ließen, als bei einfachen Schnitten. Herr Dr. Arnsperger: Zch möchte den Antrag stellen, diesen Zusatz aus den eben angeführten Gründen wegfallen zu lassen. Ich halte es nach meiner persönlichen Erfahrung absolut undurchführbar, in einem Impftermine von 30 bis 40 Kindern diese Skarifikation vorzunehmen. Der Vorsteher unserer animalen Zmpfanstalt hat außerdem die persönliche Erfahrung gemacht, daß dieses Verfahren bei den Müttern derartig mißliebig und gehässig ist, daß der Arzt persönlichen Znvektiven ausgesetzt war und sämmtliche Anwesenden das Lokal zu verlassen drohten, sobald er bei einem einzigen Kinde diese Skarifikation vorgenommen hätte. Vorsitzender: Herr Medizinalrath Dr. ...

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... Zch kann Sie versichern, daß namentlich die Methode, kreuzweise zu impfen, oder die sogenannten Kritzelstiche das Vertrauen zu der Impfung mit Thierlymphe geschwächt haben. Wie viele Mütter haben sich über diese Zmpfmethode beklagt und wollen ihre Kinder diesen Quälereien nicht mehr aussetzen. Zch möchte daher daran festhalten, daß die Methode der Impfung bei der humanisirten und animalen Lymphe dieselbe sein muß. Daß dies ausführbar ist, davon habe ich mich in Holland zur Genüge überzeugt. Zeder Unterschied muß wegfallen, ob man von Arm zu Arm oder von Körper zu Körper impft. Herr Geheimrath Dr. Koch: Meine Herren, wenn der Zusatz überhaupt gestrichen werden soll, so kann ich mich auch damit einverstanden erklären. Dann würde alles das, was in den ersten drei Sätzen gesagt ist, zu gleicher Zeit auch von der animalen Lymphe gelten. Zm Eingang des Z. 13 ist schon gesagt, was ich beantragen wollte, nämlich: die Impfung wird „der Regel nach an dem Oberarme vorgenommen, so daß also ein gewisser Spielraum gelassen ist. Zch ziehe deshalb meinen Antrag zurück. Herr Dr. Arnsperger: Zch habe im Laufe dieses Sommers 500 Impfungen mit animalen Stoffen vorgenommen, ganz auf dieselbe Weise, wie es mit humanisirter Lymphe geschieht; vielleicht 2 Prozent sind ausgeblieben. Zch halte diese Skarifikation für vollständig unnöihig. Abstimmung. Der Antrag Arnsperger, den Zusatz zu streichen, wird mit 13 gegen 1 Stimme (1 Enthaltung) angenommen. Dr. Krieger hat seinen Antrag zurückgezogen. Vorsitzender: Wir gehen über zu §. ...
... Diese Bestimmung wird zu Ungunsten des betreffenden Zmpfarztes zur Folge haben, daß der Jmpfarzt, wenn er nur Eine Impfpustel erzielt hat, gezwungen sein wird, im zweiten und dritten darauf folgenden Zahre wieder zu impfen und nach meinen Erfahrungen werden auch diese Impfungen keinen Erfolg haben. Wir werden also aus dieser Bestimmung den Zmpfärzten unnöthige Arbeit auferlegen. Herr Dr. Kran;: Zch glaube, daß das vollkommen richtig ist, was bemerkt wurde; aber wir haben schon darüber gesprochen, daß, wenn eine Blatter allein da ist, in diesem Falle die Autorevaccination eintritt, mit der man diesen Schwierigkeiten mit Leichtigkeit und vollkommenen Schutz gewährend entgegenkommt. Zch würde also vorschlagen, daß, wenn nur Eine Blatter bei dem betreffenden Zmpfkinde vorhanden ist, die Autorevaccination gemacht wird. Herr Dr. Meißner: Zch bitte die Herren nur, bei der Formulirung dieser autoreinokulatorischen Anträge Rücksicht darauf zu nehmen, daß immerhin Fälle vorkommen, in welchen das mit einer Pustel versehene Kind bei einer Wiederholung der Impfung keinen Erfolg mehr zeigt. Wie soll die Sache hier geschäftlich behandelt werden? Herr Or. Arnsperger: So viel ich die Ausführungen der Herren über die Autorevaccination verstanden habe, soll dem Kinde, wenn es nur eine Pustel hat und autorevaccinirt ist, der Impfschein ausgehändigt werden? (Zustimmung.) Es ist mir sehr wichtig, daß darüber diskutirt wird, denn das ist eine für die Praxis äußerst wichtige Frage. ...

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... Man wird ja ein Kind, welches an schwerem Keuchhusten leidet, nicht impfen, aber schaden wird es ihm auch nichts. Sodann hat in Baden wenigstens der Bezirksarzt gar nichts mit der Polizeibehörde beim Zmpfgeschäft zu thun, und die Anzeige von einer ansteckenden Krankheit muß der behandelnde Arzt dein Zmpfarzte machen. Ich würde also den Antrag stellen, „Croup- und Keuchhusten zu streichen und den Absatz so zu fassen: „hat der Zmpfarzt das Zmpfgeschäft sofort zu sistiren. Herr Dr. Siegel: Es ist von der sächsischen Regierung auf die Schwierigkeit der Ausführung der Bestimmung aufmerksam gemacht worden, wonach, wenn an einem Orte sich auch nur einzelne Fälle von Zmpfrothlauf zeigen, sofort das Zmpfgeschäft zu unterbrechen ist, und zwar mit Rücksicht auf große Ortschaften, die in mehrere Zmpfbezirke eingetheilt sind, wie z. B. Dresden und Berlin. Zch will nur die Aufmerksamkeit darauf lenken, daß diese Bemerkung gemacht worden ist. Herr Dr. Meißner:1 Den Bedenken, die Herr Dr. Arnsperger gegen die Kompetenzbestimmungen des Paragraphen ausgesprochen hat, habe ich seinerzeit schon in den Vorverhandlungen Ausdruck gegeben. Zch glaube, daß dies lediglich eine Redaktionssache ist. Was Croup und Keuchhusten betrifft, so soll es sich ja nach der Vorlage um eine größere Verbreitung handeln, und ich meine doch, daß es Bedenken haben würde, wenn eine Keuchhustenepidemie in einem Dorfe herrschte, dort einen Impftermin anzusetzen. Vorsitzender:1 Es liegen also zwei Anträge vor; zunächst der Antrag des Herrn Dr. Arnsperger: Croup und Keuchhusten zu streichen, und sodann den Schlußsatz so zu fassen: „hat der Zmpfarzt das Zmpfgeschäft sofort zu sistiren. ...
... Betz: Zch bitte, unter die Krankheiten, bei welchen das Impfen zu verbieten ist, auch noch die Varicellen, den Typhus, die Dyssenterie, die epidemische Diarrhoe und Pneumonie einzuschalten. Herr Dr. Böing: Zch möchte mich dafür aussprechen, daß wir das Wort „Croup stehen lassen. Es ist bekannt, daß die Differenzialdiagnose zwischen „Croup und Diphtherie oft eine sehr schwere ist, und es würde doch sehr böse sein, wenn wir ein dipytheritisches Kind in die ganze Masse der Kinder hineinbrächten. Herr Dr. Arnsperger: Zch habe den Antrag gestellt, weil ich glaube, daß bei Scharlach, Masern, Diphtherie und Flecktyphus eine sofortige Sistirung des ganzen Jmpfgeschäftes nöthig ist, daß dagegen, wenn ein Croupfall oder ein Keuchhustenfall vorkommt, es nicht nöthig ist. Bei Croup und Keuchhusten kann man es dem Ermessen des Zmpfarztes überlassen, ob er die Verantwortlichkeit des Zmpfens übernehmen will. Ein croupkrankes Kind wird ja doch nicht zum Impfen gebracht werden, und auch Kinder mit schwerem Keuchhusten werden nicht zum Impfen gebracht werden. Wenn dagegen Scharlach, Masern, Diphtheritis und Flecktyphus an einem Orte herrschen, so sind die Geimpften ebenfalls heftig bedroht, was sie doch nicht sind beim Keuchhusten. Ich kann nicht annehmen, daß der Keuchhusten einen schädlichen Einfluß auf einen Zmpfschnitt ausübt, während das bei den anderen Krankheiten doch anders ist. Herr vr. Eulenberg: Ich möchte nur bemerken, daß im vorigen Berichtsjahre die Masern im ganzen Königreiche Preußen geherrscht haben. Man hätte also die Impfung ganz aufheben müssen, wenn man sich ganz danach gerichtet hätte. ...

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... Mir scheint es völlig genügend, wenn die Belehrung beim Impfen ertheilt wird. Daß die Kinder rein gewaschen kommen müssen, das ist ja eine Sache, die sich sehr bald unter den Leuten verbreitet; man braucht nur ein unreines Kind zurückzuweisen. 176* ...

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... Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflinges die wichtigste Pflicht. §. 3. Wenn das tägliche Baden des Impflinges nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. §. 4. Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert, werden unverändert angenommen. Es folgt: §. 5. Bei günstigem Wetter darf dasselbe ins Freie gebracht werden. Man vermeide im Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. Herr Dr. Betz: Zch möchte den Zusatz beantragen: Bei günstigem Wetter darf dasselbe, so lange kein Fieber vorhanden ist, ins Freie gebracht werden u. s. w. Der Antrag des Herrn Dr. Betz wird mit 13 gegen 1 Stimme (1 Enthaltung) abgelehnt und der §. 5 unverändert angenommen. ...

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... Ich habe die hundertfache Erfahrung gemacht, daß bei der großen Hitze die Kinder die Pusteln viel leichter aufkratzen, daß der Impfstoff degenerirt, daß das Impfen außerordentlich erschwert ist. Herr Or. Betz: Zch muß auch bestätigen, daß gerade in der Zeit von Zuli bis August die Hautkrankheiten nach dem Impfen häufiger beobachtet werden und gerade zu der Zeit, wo die Urticaria sich einstellt, die bekannt ist unter dem Namen Hundsblatter, weil die Höhe dieser Epidemie, die alljährlich mehr oder weniger stark eintritt, in die Zeit der Hundstage fällt. Daß die Hitze einen schädlichen Einfluß auf die Vaccination hat, ist mir unzweifelhaft, und so viel ich weiß, ist auch in dem württembergischen Zmpfgesetze vorgesehen, daß man während der heißesten Jahreszeit das Impfen zu unterlassen hat. Während der Hitze entstehen allerhand Formen von Hautentzündungen, wie Schweißfriesel, Ekzeme und andere ähnliche Eruptionen. Herr Dr. Kran;: Wenn ich da von meinen Erfahrungen reden darf, so sind sie folgende: Wir impfen in München, wie in jeder großen Stadt, das ganze Jahr hindurch. Dabei sind allerdings auch Impftermine, bei denen es sehr heiß ist. Zch habe aber nie gesehen, daß eine Schädigung vorgekommen wäre. Allerdings sind zwei Momente zu berücksichtigen: es entwickeln sich nämlich die Blattern sehr viel rascher, so daß sie am siebenten Tage schon so sind, wie etwa sonst am zehnten. Es entwickeln sich aber auch weniger Blattern, weil, wenn die Kinder mehr schwitzen, der Impfstoff sich mit Schweiß mischt. Beides ist leicht zu verhindern. ...
... Wenn ich nicht impfen dürfte, so würde etwas anderes eintreten, daß sich nämlich im Herbste die Zmpfräume überfüllen müßten, eine viel schlimmere Sache. Ich bin also dafür, daß man 8- 5 streicht und diese Verhältnisse dem Ermessen des Zmpfarztes überläßt. Herr Dr. von Koch: Unsere Erfahrungen gehen ebenfalls dahin, daß die Pusteln bei großer Hitze leicht einen zu raschen und weniger typischen Verlauf nehmen, daß insbesondere zuweilen auch eine viel stärkere entzündliche Reaktion auf die Zmpfschnitte eintritt, so daß beim Revisionstermine oft keine tadelfreie Lymphe mehr gewonnen werden kann. Es werden daher bei uns schon seit längerer Zeit von vielen Jmpfärzten selbst die Impfungen in den beiden heißen Monaten Juli und August ausgesetzt. Auch in unseren Medizinal-Zahresberichten haben wir auf diesen Umstand wiederholt hingewiesen. Herr Dr. Reifiuer: Meine Herren, ich möchte fast beantragen, das Inkrafttreten dieser Vorschrift so lange zu verschieben, als die Ortspolizeibehörde oder die Zmpfärzte nicht im Stande sein werden, die Temperatur auf mehrere Wochen ...

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... Wenn wir den Zmpfärzten die Berechtigung geben, an heißen Tagen zu impfen, erhalten wir eine Menge von Klagen, und ich weiß aus persönlicher Erfahrung bestimmt, daß alle diese Geschwürbildungen, diese vermehrte Nöthe der Pusteln viel mehr im heißen Sommer als im März auftreten. Zch würde eher im März mit der Zmpfung beginnen und halte es für besser, in einem geheizten Lokale zu impfen, als in der Zeit, wo wegen der Hitze Erwachsene und Kinder transpiriren. Vorsitzender: Herr Dr. Siegel beantragt, den Paragraphen in die Instruktion für die Zmpfärzte aufzunehmen. Herr Dr. Thierfelder beantragt, ihn so zu fassen: Ob zu Zeiten großer, anhaltender Hitze die Zmpfung ausgesetzt werden soll, ist dem Ermessen des Zmpfarztes zu überlassen. Abstimmung. Der Antrag Siegel wird mit. allen gegen eine Stimme angenommen, für den Fall, daß der Paragraph an sich angenommen wird. Dadurch ist der Antrag Thierfelder erledigt, der nur für den Fall gestellt war, daß der Paragraph an dieser Stelle bleibt. Der Antrag Böing wird mit 8 gegen 6 Stimmen angenommen. Herr Dr. Krieger: Herr Dr. von Kerschensteiner hat beantragt, daß eine Bestimmung aufgenommen werden soll, wonach das Zmpflokal heizbar sein muß. Es ist vielleicht nicht überflüssig, ausdrücklich izu bestimmen, daß bei kühler Witterung auch wirklich geheizt werde. Vorsitzender: Herr Dr. Krieger beantragt, einen neuen Paragraphen einzuschalten: Bei kühler Witterung ist das Zmpflokal zu Heizen. Abstimmung. Dieser Paragraph wird mit 8 gegen 6 Stimmen angenommen. Vorsitzender: Wir kommen nunmehr zu §. ...

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... Koch: Meine Herren, ich bin auch davon überzeugt, daß alle Aerzte, die sich die nöthige Kenntniß und die erforderliche Technik angeeignet haben, in gleicher Weise impfen und ein Zmpfgeschäft leiten können. Wenn hier trotzdem gesagt ist, daß vorzugsweise den beamteten Aerzten das öffentliche Geschäft übertragen werden möchte, so hat das nicht darin seinen Grund, daß die beamteten Aerzte als etwa ganz besonders zur Ausführung des Zmpfgeschäftes befähigt gehalten werden, sondern es sind andere Gründe dafür maßgebend gewesen. Es kommt bei dem Zmpfgeschäfte außerordentlich viel darauf an, daß kein zu häufiger Wechsel der Zmpfärzte stattfindet. Das wissen wir Alle selbst aus eigener Erfahrung, daß der Zmpfarzt einige Zahre gebraucht, ehe er die volle Uebung und die nöthige Erfahrung in Bezug auf Technik u. s. w. erlangt hat, und es ist deswegen nothwendig, daß das Zmpfgeschäft womöglich in festen Händen ruht. Nun bilden aber die beamteten Aerzte ein stabileres Element unter den Aerzten als die praktischen Aerzte, welche öfters in die Lage kommen, ihr Domizil zu ändern. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann ist man gezwungen, sofort einen neuen Zmpfarzt anzustellen, der erst wieder Zahre gebraucht, ehe er sich ordentlich eingeübt hat, und ich weiß aus eigener Anschauung, in welcherWeise dasZmpfgeschäft langeZeit hindurch darunter leiden kann. ...

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... Zch will ja den Privatärzten das Impfen nicht verbieten, es wird das jederzeit stattfinden, aber die öffentliche Impfung soll durch einen beamteten Arzt stattfinden. Herr Dr. Betz: Meine Herren, es wird das Privatimpfgeschäft, wie mir scheint, öfters verwechselt mit dem ersten Paragraphen. Da heißt es aber: „das öffentliche Zmpfgeschäft ist vorzugsweise den beamteten Aerzten zu übertragen. Dagegen wird wohl niemand etwas haben, aber soll das Privatimpfgeschäft auch den beamteten Aerzten übertragen werden? (Nein!) Herr Dr. von Koch:1 Nach unseren Verhältnissen könnte ich dem Satze: „das öffentliche Zmpfgeschäft ist nur den beamteten Aerzten zu übertragen nicht zustimmen. Im Gegentheil bitte ich, den Satz so zu lassen, wie er hier steht: „ist vorzugsweise den beamteten Aerzten zu übertragen. Nach unserer Ausführungsverfügung zum Jmpfgesetze sind auch die Physici die Zmpfärzte des ganzen Bezirkes. Zn einzelnen Gemeinden aber konnten wir dies aus die Dauer nicht durchführen, weil wir noch niedere Wundärzte haben, und diese von der öffentlichen Impfung ausgeschlossenen niederen Wundärzte einen solchen Wettlauf auf die Kinder anstellten, daß der Phrffikus bei den öffentlichen Impfterminen in solchen Distrikten fast keine oder gar keine ungeimpfte Kinder mehr angetroffen hat. Die Berechtigung zur Vornahme der Impfung haben eben diese Wundärzte zur Zeit noch, es blieb uns also nichts übrig, als die besseren unter den Wundärzten in solchen kleinen Distrikten, in welchen sie ohnehin ihre Wirksamkeit hatten, auch als öffentliche Jmpf-ärzte zu bestellen. ...

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... Wie aus den weiteren Bestimmungen hervorgeht, sollen die Impftermine revidirt werden alle zwei Jahre, und zwar die Technik, die Listenführung, die Lokale, die Impflinge, sogar die Jmpfärzte, die in Instituten impfen, und der Handel mit Lymphe. Nun ist das Alles ja sehr schön und nimmt sich hier sehr hübsch aus, aber im Vollzüge ist das doch etwas Anderes als es hier ist. Man muß nur die Verhältnisse so nehmen, wie sie sind. Auf dem Lande also wäre ein praktischer Arzt der Zmpfarzt, und sein nächster Aufsichtsbeamter ist Bezirksarzt. Das giebt nun zunächst Kollisionen, wenn da eine Kontrole ausgeübt werden sollte. Einen Kreisarzt giebt es bei uns nicht; der Kreisarzt ist ein Regierungsrath. Es giebt da so viele Kollisionen, daß ich schlimme Karambolagen befürchte. Ich bin mir nicht ganz klar, ob der Absatz 1 in der Weise, wie ihn die Vorlage gefaßt hat, auf die Verhältnisse im Allgemeinen paßt. Ich bin kein Freund von dem sogenannten Diszipliniren der ausübenden Aerzte. Meiner Erfahrung nach, die sich auch schon auf 23 Jahre erstreckt, kommt dabei sehr wenig heraus. Wenn ich mir die Erfolge der Disziplinirung ins Gedächtniß rufe, die wir bei uns in Bezug auf Aerzte erzielen, so sind sie fast gleich Null. Wenn einmal das Impfwesen so organisirt ist, wie es in Aussicht steht, so müssen wir das Vertrauen haben, besonders da die Auswahl der Jmpfärzte der Regierung freisteht, daß diese auch ihre Pflichten ordentlich erfüllen werden. ...

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... Es kann bei einzelnen, insbesondere jüngeren Zmpsärzten nothwendig werden, sie öfter als alle zwei Zahre zu revidiren ältere Zmpfärzte, die mit dem Zmpfgeschäfte vertraut sind, ihre Listen gut führen, zu revidiren, und daß sind doch die Mehrzahl der Zmpfärzte, erachte ich nicht für nothwendig Es giebt doch recht zahlreiche Zmpfärzte, welche schon seit 20 oder 30 Zähren vorzüglich impfen, und diese sollen nun 178 ...

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... Für uns in Elsaß Lothringen hätte dies die unangenehmen Konsequenzen, daß die Revision durch relativ junge Kreisärzte vorgenommen werden müßte, die zum Theil weniger Erfahrung im Impfen haben, als die Mehrzahl der Jmpfärzte, die sie revidiren sollen. Ich bitte Sie, streichen Sie den ganzen Passus. Herr Dr. von Koch: Ich muß entschieden beantragen, daß man den einzelnen Landesregierungen überläßt, in welchem Turnus sie die Beaufsichtigung anordnen wollen. Ein zweijähriger Turnus wäre bei uns rein unmöglich durchzuführen. Es kommt dabei doch wesentlich in Betracht, daß in einzelnen Bezirken häufiger eine Visitation stattfinden muß, weil der betreffende Beamte als nachlässig bekannt ist, in anderen dagegen seltener. Zch bitte dringend, diesen Passus über die Bestimmung eines Minimal-Turnus der Visitationen fallen zu lassen. Vorsitzender: Herr Dr. Reißner hat beantragt, für den Fall, daß die These 3 nicht abgelehnt werden sollte, statt „2 Zahre zu setzen „3 Zahre. Herr vr. Eulenberg: Zch möchte mir erlauben, zu empfehlen, die Zeitbestimmung für die Revisionen ganz wegzulassen. Wie Herr Dr. Krieger schon hervorgehoben hat, sind ja manche Jmpfärzte in ihrer Thätigkeit gut bewährt; solche braucht man also nicht zu beaufsichtigen. Die Beaufsichtigung wird sich immer nur erstrecken auf diejenigen, die sich Unaufmerksamkeiten und Nachlässigkeiten zu Schulden kommen lassen. Es ist faktisch der Fall gewesen, daß manche Jmpfärzte jedes Jahr der Revision ausgesetzt werden mußten, weil sie sich nicht bewährten und weil immerfort Mißstände eintraten. ...
... Es ist hierbei nur an diejenigen Fälle gedacht, in welchen die Privat-Jmpfärzte ein Geschäft aus der Impfung machen, bestimmte Termine ansetzen und in diesen impfen. Es giebt nicht wenige solcher Jmpfärzte, und ich bin der Meinung, daß dieselben doch auch unter allen Umständen derselben Revision unterliegen müssen, wie die öffentlichen Jmpfärzte. Herr Dr. Böing: Wenn das so aufgefaßt wird, bin ich damit einverstanden; ich würde mich sonst entschieden dagegen erklären müssen. Ich würde aber wünschen, daß das auch in dem Satze ausgesprochen wird, — etwa so: . . .^, auch die Impfungen der Privat-Jmpfärzte, soweit sie außerhalb der Familien stattfinden. Herr Dr. Reistner: Sobald der Privat-Jmpfarzt die Vorsicht gebraucht, daß er terminähnliche Massenimpfungen in seiner Wohnung abhält, kann man nichts dagegen machen; war er aber so unvorsichtig, daß er etwa mit Hülfe der ihm befreundeten Ortspolizeigewalt als Jmpflokal sich der Schule oder ähnlicher Orte bediente, so haben wir in solchen Fällen die Sache ans Gericht abgegeben, wegen Anmaßung öffentlicher Funktionen. Herr Dr. Eulenberg: Es wird mir nicht klar, worin die Revision der Impfungen der Privat-Jmpfärzte bestehen soll. Die Behörden stehen mit denselben nur insofern in Verbindung, als sie ihre jährlichen Jmpflisten einsenden müssen. Dieser Verpflichtung kommen sie nicht selten in mangelhafter Weise nach, so daß die Aufstellung der allgemeinen Uebersichten oft dadurch verzögert wird. Ich wünschte, daß hierauf ein etwas schärferer Nachdruck gelegt würde; nur wie sie die Jmpftechnik ausüben, das läßt sich nicht revidiren, in dieser Hinsicht entziehen sich die Privat-Jmpfärzte ganz der Beaufsichtigung. ...


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