... Man wird ja ein Kind, welches an schwerem Keuchhusten leidet, nicht impfen, aber schaden wird es ihm auch nichts. Sodann hat in Baden wenigstens der Bezirksarzt gar nichts mit der Polizeibehörde beim Zmpfgeschäft zu thun, und die Anzeige von einer ansteckenden Krankheit muß der behandelnde Arzt dein Zmpfarzte machen. Ich würde also den Antrag stellen, „Croup- und Keuchhusten zu streichen und den Absatz so zu fassen: „hat der Zmpfarzt das Zmpfgeschäft sofort zu sistiren. Herr Dr. Siegel: Es ist von der sächsischen Regierung auf die Schwierigkeit der Ausführung der Bestimmung aufmerksam gemacht worden, wonach, wenn an einem Orte sich auch nur einzelne Fälle von Zmpfrothlauf zeigen, sofort das Zmpfgeschäft zu unterbrechen ist, und zwar mit Rücksicht auf große Ortschaften, die in mehrere Zmpfbezirke eingetheilt sind, wie z. B. Dresden und Berlin. Zch will nur die Aufmerksamkeit darauf lenken, daß diese Bemerkung gemacht worden ist. Herr Dr. Meißner:1 Den Bedenken, die Herr Dr. Arnsperger gegen die Kompetenzbestimmungen des Paragraphen ausgesprochen hat, habe ich seinerzeit schon in den Vorverhandlungen Ausdruck gegeben. Zch glaube, daß dies lediglich eine Redaktionssache ist. Was Croup und Keuchhusten betrifft, so soll es sich ja nach der Vorlage um eine größere Verbreitung handeln, und ich meine doch, daß es Bedenken haben würde, wenn eine Keuchhustenepidemie in einem Dorfe herrschte, dort einen Impftermin anzusetzen. Vorsitzender:1 Es liegen also zwei Anträge vor; zunächst der Antrag des Herrn Dr. Arnsperger: Croup und Keuchhusten zu streichen, und sodann den Schlußsatz so zu fassen: „hat der Zmpfarzt das Zmpfgeschäft sofort zu sistiren. ... ... Betz: Zch bitte, unter die Krankheiten, bei welchen das Impfen zu verbieten ist, auch noch die Varicellen, den Typhus, die Dyssenterie, die epidemische Diarrhoe und Pneumonie einzuschalten. Herr Dr. Böing: Zch möchte mich dafür aussprechen, daß wir das Wort „Croup stehen lassen. Es ist bekannt, daß die Differenzialdiagnose zwischen „Croup und Diphtherie oft eine sehr schwere ist, und es würde doch sehr böse sein, wenn wir ein dipytheritisches Kind in die ganze Masse der Kinder hineinbrächten. Herr Dr. Arnsperger: Zch habe den Antrag gestellt, weil ich glaube, daß bei Scharlach, Masern, Diphtherie und Flecktyphus eine sofortige Sistirung des ganzen Jmpfgeschäftes nöthig ist, daß dagegen, wenn ein Croupfall oder ein Keuchhustenfall vorkommt, es nicht nöthig ist. Bei Croup und Keuchhusten kann man es dem Ermessen des Zmpfarztes überlassen, ob er die Verantwortlichkeit des Zmpfens übernehmen will. Ein croupkrankes Kind wird ja doch nicht zum Impfen gebracht werden, und auch Kinder mit schwerem Keuchhusten werden nicht zum Impfen gebracht werden. Wenn dagegen Scharlach, Masern, Diphtheritis und Flecktyphus an einem Orte herrschen, so sind die Geimpften ebenfalls heftig bedroht, was sie doch nicht sind beim Keuchhusten. Ich kann nicht annehmen, daß der Keuchhusten einen schädlichen Einfluß auf einen Zmpfschnitt ausübt, während das bei den anderen Krankheiten doch anders ist. Herr vr. Eulenberg: Ich möchte nur bemerken, daß im vorigen Berichtsjahre die Masern im ganzen Königreiche Preußen geherrscht haben. Man hätte also die Impfung ganz aufheben müssen, wenn man sich ganz danach gerichtet hätte. ...
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